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Die Orseoli wurden verbannt und bei Gelegenheit der Vertreibung des Bischofs von Grado,
Ottos Bruder, seine Bischofsstadt Torcello verwüstet.
Einmal auf dem Thron fest, regierte Flabenigo sehr gut; er liess ein Gesetz geben, welches die Erblichkeit der Dogenwürde negirte, die Bestimmung eines Nachfolgers vor dem Tode des regierenden Dogen verbot und den Dogen unter die Aufsicht zweier Rathsversammlungen stellte.
Er starb 1044.
Ihm folgte Domenigo
Contarini 1044—1069; seine Regierung war im Allgemeinen ruhig, nur durch einen Aufstand von Zaara und durch neue Angriffe der Patriarchen von Aquileja gegen Grado und Torcello gestört.
Gleich beim Anfange seiner Regierung, nach Einigen schon 1043, fing er an, der Markuskirche die jetzige Gestalt zu geben ; diessmal wurden die Mauern derselben aus Ziegeln erbaut.
Ihm folgte
Domenigo Silvio oder
Selvo, der dem Alexis Comnenus gegen die Normannen zu Hilfe zog, aber, von denselben geschlagen, durch den Unwillen der sieggewohnten Venetianer gezwungen wurde, abzudanken 1084.
Er liess an verschiedenen Orten nach Säulen und alten Marmorarbeiten suchen und rief fremde Architekten herbei, um die Markuskirche zu vollenden und auszuschmücken. Ums Jahr 1071 soll er sie vollendet haben.
Er liess auch (wahrscheinlich um 1073)
S. Giacomo di Bialto nochmals repariren.
Selvos Nachfolger,
Vitale Falieri, wusste für die fortgesetzte Hilfe gegen die Normannen die Anerkennung der Besitzungen Venedigs in Dalmatien Seiten Constantinopels, sowie einige, den Venetianern sehr günstige Handelsprivilegien zu erlangen und betheiligte sich auch an den Kreuzzügen.
Auch wurden unter seiner Regierung die Messen eingerichtet.
Wir sehen also von 800 an bis zum Beginn der Kreuzzüge den Umgang und die Verbindung Venedigs mit dem Orient immer inniger werden. Eine natürliche Folge davon musste sein, dass byzantinische Kunst in Venedig Eingang und Beifall fand und bald mehr, bald weniger siegreich im Kampf mit der römisch-altchristlichen oder lateinischen auftrat.
Die Bennenung byzantinisch wird von Vielen ganz verworfen und diess mag wohl daher kommen, weil sie von Anderen zu weit ausgedehnt worden ist.
Wir können weder dem Einen noch dem Andern beipflichten, son-