Geschichte der Architektur und Bildhauerei in Venedig 191 193

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selbst als Arsenalbeamter aufgeführt. Jedenfalls gehörte er keiner der oben erwähnten Steinmetzbrüderschaften an und ist daher nicht unter die Architecten im Sinne jener Zeit zu zählen, obgleich er Zirkel und Meissel sehr gut zu führen verstanden, auch vollständiges Verständniss der architectonischen Formen und Constructionen besessen zu haben, überhaupt also der Sache nach ein tüchtiger Architect gewesen zu sein scheint, nach seiner Stellung und seinem Einfluss zu schliessen. Was nun seine Thätigkeit am Bau des Dogenpalastes betrifft, so scheint sie doch im Anfang eine untergeordnetere gewesen zu sein und man kann kaum annehmen, dass die Entwürfe von ihm gefertigt seien.
Man beschloss nämlich am 28. Sept. 1340, dass der Saal des grossen Rathes neu „„gemauert"" werde; wahrscheinlich waren also sogar die Mauern des alten Gebäudes nicht mehr tactfest. Nun folgten noch drei Senatsbeschlüsse, datirt vom 10. März 1342, 30. Dec. 1344 und 24. Febr. 1349 bezüglich auf die Erbauung anderer einzelner Theile des Palasts.
Um dieselbe Zeit soll Calendario dem Senat gerathen haben, das Forum, praecipuam urbis partem zu reconstruiren; was ist nun unter dem Forum gemeint? der Palast wohl schwerlich, denn der war ja schon im Umbau begriffen; der Platz selbst? bei einem blossen Platzfussboden kann wohl schwerlich von „reconstruere", vielmehr von reficere die Rede sein, wenigstens nach der gewöhnlichen Schreibweise jener Chronisten zu schliessen. Es dürfte wohl also jenes Forum von dem Theile zu verstehen sein, der den Platz vor dem Palast einem Forum ähnlich machte, also von den Säulenhallen, als deren Erbauer Calendario von der Tradition genannt wird. Nun meint zwar Selvatico, dass diese Säulenhallen gleich den darüber stehenden Façaden erst vom Jahre 1424 datiren; dem können wir aber nicht beipflichten und zwar aus folgenden Gründen: 1) Die Aufstellung einer schweren, nur von wenigen Fenstern unterbrochenen Mauermasse auf durchbrochenen Gallerien gehört mehr unter die Kategorie der Kunststücke, als der Kunstwerke; bei dem feinen Gefühl für architectonisches Gleichgewicht, welches wir bei mittelalterlichen Künstlern zu finden gewöhnt sind, ist kaum zu vermuthen, dass bei dem ursprünglichen Entwurf ein solches Kunststück projectirt sein konnte. Man muss vielmehr vermuthen, dass der obere Theil später aufgesetzt sei.
2)   Die Verschiedenheit des Details bestätigt nicht nur diese Vermuthung, sondern lässt schliessen, dass ein Zeitraum von mindestens 80 Jahren zwischen der Erbauung der Gallerien und der des Oberbaues verflossen sei.
3)   Die mehrerwähnte Oxforder Zeichnung, im 14. Jahrhundert

 

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