Geschichte der Architektur und Bildhauerei in Venedig 178 180

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Auf der Südseite sind neben diesen Figuren noch einige Platten mit Ornamenten eingesetzt, welche sämmtlich älter und zwar ziemlich gleichzeitig mit den Brüstungsplatten im Innern zu sein scheinen. Aber auch hier scheint sich der Vorrath erschöpft zu haben und man hat sich also mit ganz glattem Marmorbeleg begnügt. Auch die beiden untern Gurtsimse sind aus alten Resten zusammengestoppelt; erst mit dem zweiten, und das ist vielleicht schon zu Anfang des 14. Jahrhunderts gewesen, scheint man sich etwas gerafft zu haben. Derselbe ist ein voller Rundstab mit Plättchen darüber; der Rundstab ist in schiefstehende Quadrate getheilt, in denen Vierblätter stehen. Die darüber stehenden Platten sind felderartig durch schmale Streifen von anderer Farbe abgetheilt.
Hauptsims und Brüstung gleicht dem über der ganzen Vorhalle, auf welches wir bald zurückkommen werden.
Die Schandsäule bei Z auf Fig. 45 soll zugleich mit diesen Porphyrplatten und nach andern auch mit den Säulen von Saba im Jahre 1291 nach Venedig gebracht worden sein; wie wir gesehen haben, war l, m und o damals schon gebaut und die Aufstellung dieser Säulen scheint dafür zu sprechen, dass auch U um diese Zeit begonnen worden sei. Auch der Umstand scheint dafür zu sprechen, dass die Bronzethür U eine von denjenigen ist, die Bertuccio im Jahr 1300 goss, nichts desto weniger müssen wir bei unserer Ansicht stehen bleiben, dass die Decoration von U ebenso wie die Thür bei W aus dem 14. Jahrhundert herrühren; die Gründe dafür werden wir bei Betrachtung dieser Theile entwickeln.
Von S. Stin ist nichts Besonderes zu erwähnen, s. darüber S. 126.
Die daselbst ebenfalls erwähnte Kirche S. Catterina heisst jetzt S. Eustachio nach dem Umbau im Jahre 1678.
Die Sancta Maria. Nova dell' Assunta wurde 1535 restaurirt, sowie auch die Kirche S. Angelo später einer nicht gerade sehr vortheilhaften Restauration unterlag.
Mit Beginn des 14. Jahrhunderts schon begann das erwähnte Gesetz seine Wirksamkeit zu äussern; wir wollen zwar nicht behaupten, dass dieses Gesetz allein schon die um jene Zeit bemerkbare Veränderung habe hervorrufen können, aber mittelbar wirkte es jedenfalls ein, und von nun an kann man eigentlich erst von venetianischer Kunstrichtung reden, sowie auch von nun an der Forscher im Gebiete der Kunstgeschichte nicht mehr so unsicher zwischen unverbürgten, sich widersprechenden Nachrichten und der bunten Erscheinung von Werken umherzutasten braucht, die, aus Bruchstücken aller Zeiten zusammengeflickt, kaum einen Anhaltepunkt zu einer Vermuthung über die Zeit

 

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